Ortsbildgutachten

Mag. Mathilde Prantz

Am Steindl 29

3500 Krems an der Donau

t: 0664 3802433 / m: mathilde.prantz@aon.at

 

Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht

z. Hdn. Dr. Gerald Kienastberger

Landhausplatz 1, Haus 16

3109 St. Pölten

e: post.ru1@noel.gv.at­­                                                                    Krems, den 8.12.2016

 

 

Betr.: Ortsbildgutachten „Offiziersgründe“ Krems – Am Steindl nach § 56 BO NÖ

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Kienastberger,

 

als Anrainerin des Bauvorhabens auf den „Offiziersgründen“ am Kraxenweg in Krems/Am Steindl bitte ich Sie im Anschluss an unser Gespräch vom 5.12.2016 um eine Stellungnahme zum Ortsbildgutachten zum o.a. Projekt.

 

Das Grundstück, auf dem das geplante Bauvorhaben in verdichteter Bauweise realisiert werden soll, ist Teil eines Areals mit einem gleichzeitig errichteten Altbestand von 5 Mehrfamilienhäusern, die sich in freier Blockrandverbauung an den eingrenzenden Straßenzügen orientieren und Ensemblecharakter aufweisen. Da das Grundstück im ungeregelten Bauland liegt, ist eine Beurteilung nach § 54 und § 56 erforderlich.

Nach § 56 wurde von DI Arch. [...] ein Ortsbildgutachten (s. Anhang) erstellt, das allerdings von allen Anrainern abgelehnt wird.

 

Die Kritikpunkte sind:

  • Standorte: Im direkten Einzugsbereich werden als Standorte 8 Durchblicke gewählt, von denen 4 (1,2,4,14) nicht mit den beigefügten Fotos übereinstimmen. Ein fünfter Standort (5) würde durch eine Verschiebung von einigen Metern einen repräsentativen Überblick über die gesamte Anlage ermöglichen.
  • Ausrichtung: Die Ausrichtung der neuen Baukörper steht abweichend zu 4 der 5 Häuser des Altbestandes mit 90° quer zur Straße. Der Gutachter negiert damit hier wie bereits in der Fotodokumentation völlig das nächststehende Haus, das sich längs der Straße orientiert. (s. Lageplan S. 21)
  • Baumasse und -dichte: Der Gutachter beschreibt in seinem Kapitel „Baumasse – Gebäudehöhe“ lediglich die Gebäudehöhe, die durch die Vorgabe des 100 m-Einzugsbereiches fest vorgegeben ist. Baumasse und Baudichte werden im Gutachten nicht behandelt. Die höchste Baudichte des Altbestandes beträgt 24 %, die des neuen Projekts dagegen aber 48 %, unter Hinzurechnung des Garagengeschoßes, das bis zu 3 m über Grund aufragt, sogar 60%. Die Häuser des Altbestandes weisen 3 - 6 Wohneinheiten auf, das geplante Projekt enthält 17.
  • Struktur: 3 der 5 Häuser des Altbestandes entlang der Straße „Am Steindl“ (s. Bild im Anhang) sind in gleicher Weise saniert worden, um den ensembleartigen Charakter zu betonen und zu wahren. Als 4. Haus folgt im nächsten Jahr das dem Projekt nächstgelegene Haus am „Kraxenweg“. Diese einheitliche Gestaltung würde durch das begutachtete Projekt zerstört. Auch das wird im Gutachten nicht erwähnt, damit auch nicht berücksichtigt.

 

Seitens des Verhandlungsleiters wurde den Anrainern mitgeteilt, dass die Behörde das Gutachten nur darauf überprüfe, ob es in sich schlüssig sei und nicht auf die Richtigkeit (davon könne man bei einem Gutachten ja ausgehen!). Uns erscheint das Gutachten aber, abgesehen von den darin enthaltenen Fehlern, in Bezug auf maßgebliche Kritierien des § 56 als unvollständig.

Im Namen der Anrainer bitte ich Sie daher um eine Auskunft, wie maßgeblich die im Gutachten vernachlässigten bzw. nicht behandelten Gesichtspunkte wie Baudichte, Baumasse und Altbestand sind und danach um eine Beurteilung, ob nach dem Gutachten eine realistische Aussage über die Verhältnismäßigkeit des geplanten Projektes gemacht werden kann.

 

Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Mag. Mathilde Prantz