Anlage 3

Anlage 3

 

 

Gedanken zur baulichen Verwertung des Grundstückes „Am Steindl 53“

 

An die

Baudirektion und Stadtentwicklung

sowie alle o.a. Adressaten

Krems an der Donau

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit diesem Schreiben möchten wir die Verantwortungsträger um besondere Sensibilität und Wachsamkeit im Hinblick auf zukünftige Bauvorhaben am Grundstück „Am Steindl 53“ bitten. Die Argumente dafür beziehen sich auf 1. den Lebens- und Kulturraum „Am Steindl“, 2. die Sicherheit der Anrainer_innen und 3. das Ortsbild und den Verkehr.

 

  1. Als Lebens- und Kulturraum weist dieser Bereich des Steindls besondere Merkmale auf. Durch die in der Woche vom 20. Jänner durchgeführte vollständige Rodung des Grundstücks wurde nicht nur der alte Obstbaumbestand vollständig vernichtet, sondern auch die naturräumliche Besonderheit deutlich sichtbar. Das steil abfallende Grundstück (Widmung Gründland lf) wird über großteils intakte traditionelle (echte!) Trockenmauern aus lokalem Gestein gesichert. Trockenmauern sind als erhaltenswerter Lebensraum vielfach beschrieben und verfügen auch im beschriebenen Gebiet über die typische Tier- und Pflanzenwelt (Smaragdeidechse, Mauerpfeffer, etc.). In dieser geschlossenen Form treten Trockenmauern nur mehr selten auf und sind daher erhaltenswert.

     

  2. Die agrarische Nutzbarkeit des Steindls ist durch die naturräumlichen Gegebenheiten eingeschränkt – die kündigt schon der Name an. Alle bislang vorgenommenen Eingriffe in den Gesteinsuntergrund waren wenig invasiv, d.h. sie erforderten keine Sprengungen, der Untergrund wurde nicht grundlegend erschüttert und vorhandenes Material wurde verwendet. Es gibt keine lokalen Erfahrungen mit größeren Eingriffen in das Untergrundgestein, regionale Erfahrungen zeigen hohes Gefährungspotenzial aufgrund von Brüchigkeit an.

 

  1. Das Ortsbild im Bezugsbereich der Liegenschaft „Am Steindl 53“ ist durch einzelne Wohnhäuser aus den 1930er Jahren, bzw. das Nachbarhaus aus den 1970ern und Gärten mit aufgrund der Hanglage spezifischen Charakteristika (siehe Punkt 1) geprägt. Durch sorgsame Renovierung verfügt der Bezugsbereich über eine typische Struktur und Gestaltungscharakteristik. Für den Verkehrsbereich ist darauf hinzuweisen, dass ausreichende Stellplätze auf dem Grundstück untergebracht werden müssen, öffentlichen Parkraum gibt es in diesem Abschnitt der Straße „Am Steindl“ nicht. Ein Bauvorhaben ist auf alle diese Parameter abzustimmen.

 

 

Wachsamkeit und Sensibilität ist somit im Hinblick auf folgende Punkte nötig:

 

  1. Auf Basis des bestehenden Flächenwidmungsplans sind alle baulichen Maßnahmen im Grünland unter Wahrung der naturräumlichen Gegebenheiten vorzunehmen.

  2. Im Sinne der Sicherheit der Anrainer_innen sind keine größeren Eingriffe in den Gesteinsuntergrund vorzunehmen.

  3. Zukünftige Baumaßnahmen auf der obersten als Bauland gewidmeten Terrasse sind unter Wahrung von Struktur und Gestaltungscharakteristik der Umgebung und ebenso auch im Hinblick auf die vorhandene verkehrsmäßige Infratruktur zu planen.

 

Als Anrainer_innen gehen wir davon aus, dass sich ein zukünftiges Bauvorhaben im Rahmen der Bauordnung bewegt und dass es keine Änderung des Flächenwidmunsplans geben wird.

 

Mit freundlichen Grüßen für die Anrainer

 

Dr. Eva Vetter

Am Steindl 55, 3500 Krems