5.12.2016

 

 

Schriftverkehr Baudirektion - IGSL

 

 

 

Von: baudirektion@krems.gv.at 
Gesendet: Montag, 05. Dezember 2016 09:07
An: info@amsteindl.atCc: 2.vbgm@krems.gv.atBetreff: unser Gespräch vom 12. Oktober, § 63 Abs. 2 NÖ Bauordnung

 

Sehr geehrte Frau Prantz.

 

Mit Bezug auf den Termin vom 12. Oktober 2016 im Büro von Vzbgm. Haselmayer, kann ich nun wie vereinbart noch „vor dem Nikolo“ eine erste Rückmeldung den zu klärenden Themen übermitteln. Lt. RU1 ist - wie von mir im Gespräch auch schon geäußert -

 

·         für eine Verordnung nach § 63 (2) eine entsprechend fundierte und auf die Fragestellung zugeschnittene Grundlagenforschung erforderlich, wie sie beispielsweise auch für die Erlassung eines Teilbebauungsplanes nach dem ROG (in dem Fall jedoch umfassender) vorgesehen sind. Einzelne Fotos geben Momentaufnahmen wieder und sind jedenfalls keine ausreichende Grundlage. Wie bereits angekündigt - und in Ihrer neuerlichen Kritik in der NÖN 48/2016 nicht erwähnt – ist die Stadt Krems gerade dabei, ein Mobilitätskonzept im Sinne des NÖ ROG vorzubereiten.

 

·         Der Einschub § 63 (2) „insbesondere in stark verdichteten Siedlungsbereichen“, soll in der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle der NÖ Bauordnung eine Präzisierung erfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DI Reinhard M. Weitzer

Baudirektor

Magistrat der Stadt Krems an der Donau

Bertschingerstraße 13, 3500 Krems

Tel: 02732/801-300

Fax: 02732/801-861

baudirektion@krems.gv.at

www.krems.gv.at

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von: Mathilde Prantz <mathilde.prantz@aon.at>

Betreff: Aw: unser Gespräch vom 12. Oktober, § 63 Abs. 2 NÖ Bauordnung

Datum: 16. Februar 2017 13:28:57 MEZ

An: "baudirektion@krems.gv.at Baudirektor" <baudirektion@krems.gv.at>

Kopie: "Gottfried Haselmayer, 2.Vbgm." <2.vbgm@krems.gv.at>, bgm@krems.gv.at, magdion@krems.gv.at, "Karl-Heinz Angerer, Ing." <anlagenrecht@krems.gv.at>

 

IGSL - Interessengemeinschaft der Bewohner am Steindl - Langenloiserberg

 

Sehr geehrter Herr DI Weitzer,

 

             wir bestätigen den Empfang Ihrer Mail vom 14.2.2017 und damit auch der Mail vom 5.12.2016. Leider haben  wir auf Grund technischer Probleme mit der Mail-Adresse auf der Homepage des Vereins Ihre Antwort vom 5.12.2016 erst in der Anlage zu Ihrer 2. Mail vom 14.2.2017 erhalten. Die Adresse wurde mit Ende des Jahres unter Hinweis auf die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder endgültig von unserer Homepage entfernt. Wir bedauern den Vorfall, entschuldigen uns dafür und bitten Sie - wie bereits bisher für unsere Korrespondenz seit dem Vorstandswechsel 2015 - in Zukunft wieder die u. a. Adresse zu verwenden.

            Wir korrigieren unsere Aussage in der Aussendung vom 7.2.2017 daher dahingehend, dass wir von Ihnen zu offen gebliebenen Diskussionspunkten  aus unserem Gespräch vom 12.10.2016 am 5.12.2016 eine Antwort bekommen haben.

 

            Erlauben Sie uns zu Ihrer Antwort eine inhaltliche Bemerkung:

Grundlage unserer Anfrage ans Land war der derzeitige Ist-Zustand und Ihre Auskunft aus dem "Oktobergespräch", dass eine Gemeindeverordnung zur Anhebung der Mindeststellplatzanzahl in unserem Bereich prinzipiell weder erwünscht noch möglich sei. Hierzu müsse vorher noch "verdichtet" werden.

Die Antwort der RU1 an uns besagt jedoch das Gegenteil. Es kommt nicht auf einen abstrakten "Verdichtungskoeffizienten" an, sondern auf die Belastung durch die Verkehrssituation, die nach Landesgesetz individuell eben auf Gemeindeebene zu beurteilen ist und für deren Regelung daher die Gemeinde verantwortlich zeichnet. In einem Gebiet wie "dem Steindl", wo bereits jetzt die Parkvorschriften der STVO kaum eingehalten werden können, ist es daher die Verpflichtung der Gemeinde, eine weitere Verschärfung zu verhindern. Die schriftliche Antwort des Landes unterstützt ja gerade die Tatsache, dass eine lokale Verordnung zur Anhebung der Mindeststellplatzanzahl in sensiblen Gebieten möglich ist und konform geht mit der BO NÖ, eine Verordnung also, die so bereits in vielen anderen Gemeinden besteht.

 

            Wie komplex die Arbeit zur Erstellung eines Mobilitätskonzepts und von Bebauungsplänen ist, wissen wir seit dem Beginn unserer Beschäftigung mit diesen Fragen vor 10 Jahren und ebenso auch der Gemeinderat, der deshalb bereits 2008 eine zweijährige Bausperre für den Steindl beschlossen hat - die freilich von den Bauverantwortlichen der Stadt und dem Magistrat ungenutzt blieb.

Ihre Ausführungen in der Mail vom 5.12.2016 berücksichtigen in unseren Augen die eigentliche Fragestellung zur rechtlichen Seite, die es doch zu klären galt, nicht. Sie bestärken vielmehr unsere Forderung nach einer Bausperre während der Ausarbeitungsphase der Konzepte und Pläne, denn der Bereich "Steindl-Langenloiserstraße" bleibt auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ein sensibler Bereich und ist eben bis auf weiteres immer noch ungeregeltes Bauland.

   

Für klärende Gespräche und eine Beteiligung an der Lösung der anstehenden Probleme stehen wir weiterhin gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand

Mag. Mathilde Prantz, Obfrau

 

Kontakt IGSL:

Am Steindl 29

3500 Krems

t.: 0664 3802433

m.: mathilde.prantz@aon.at