Nachdem wir Anfang des Jahres in einem Gespräch mit dem Bürgermeister und dem BauStR endlich eine Sicherung des Spielplatzes mittels Kette erreicht haben, hat das Stadtgartenamt den Begriff "Absperrung" etwas zu wörtlich genommen. Der Spielplatz war abgesperrt und ein Zugang nur noch über oder um das Fußballfeld herum möglich. Auf unseren Hinweis hin wurde der Abschnitt der Kette beim Trinkbrunnen jetzt mit einem leicht zu öffnenden Karabinerhaken versehen, so dass der Spielplatz wieder direkt betreten werden kann. Wir bitten alle Benutzer, im Interesse und zum Schutz der Kinder die Kette nach dem Betreten oder Verlassen immer zu schließen. Danke! Und bitte weitersagen!
IGSL - Interessensgemeinschaft der Bewohner des Siedlungsgebietes Am Steindl - Langenloiserberg
Sehr geehrter Herr Vbgm. Haselmayer,
aus der Nacharbeit unseres Gesprächs vom 12.10.2016 möchten wir folgende Punkte als Ergebnis aus unserer Sicht festhalten:
1) Die IGSL hat sich nie gegen eine weitere Bautätigkeit im Steindlgebiet ausgesprochen. Wir haben immer betont, sie sollte angepasst sein, um die Lebensqualität der alten und neuen Bewohner zu erhalten und zu garantieren.
2) Angepasst heißt, verkraftbare Bebauungsdichte mit passender Infrastruktur, in unserem Fall ist das in erster Linie der Verkehr. Der Meinung sind übrigens auch Sie: "Wichtig ist, dass größere Vorhaben mit gleichzeitiger Verkehrsplanung in Angriff genommen werden müssen." (NÖN WO23, 2008, in der GR-Debatte über den Initiativantrag der IGSL) Wenn 67 WE in einem ansonsten kleinteilig verbauten Gebiet für eine solche Planung nicht infrage kommen…
3) Im unter Punkt 2) angesprochenen Initiativantrag haben wir Bebauungspläne gefordert, keinen Bebaungsplan über die ganze Stadt. Dieses kleine Detail haben außer GR Rosenkranz und GR Kral alle anderen übersehen. Zur Klarstellung erhielten Sie von uns noch einmal den genauen Wortlaut. Dass aber Teilbebauungspläne, besonders auch in einem Fall wie dem unseren sinnvoll sind, darüber waren wir uns heute einig.
4) Wir bleiben daher bei unserer Meinung, dass die jetzige Situation, in der Sie uns auf unsere Nachfrage dankenswerterweise erneut den Dialog angeboten haben, eines gewissen Zynismus nicht entbehrt, weil sie exakt der Situation des Jahres 2007 entspricht, die dazu geführt hat, dass die Steindlbewohner die IGSL gegründet haben und alle bisherigen Aktionen (Initiativantrag, Gepräche, Offene Briefe etc.) stattfanden. Dass wir hier nach Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen für diese Situation fragen, kann uns keiner verübeln.
5) Wir begrüßen und wertschätzen Beschlüsse der Gemeinde in unserem Sinn, hier vor allem die Festlegung der Bauklasse II, sowie die Garantie für die Erhaltung des Sport- und Spielplatzes, stehen aber weiterhin der gegenwärtigen Situation und der künftigen Entwicklung im Verkehrsbereich Steindl und Langenloiserstraße sehr kritisch gegenüber. Das von DI Weitzer in Aussicht gestellte Verkehrskonzept und vielleicht irgendwann ein Teilbebauungsplan kommen für uns einfach zu spät. Hier hat die Gemeinde aus den Bestimmungen des ROG NÖ über die Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzepts mit Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan bzw. Teilbebauungsplänen und einem Verkehrskonzept seit 1976 eine nicht erfüllte Bringschuld. Wir begrüßen aber die Bereitschaft, endlich die Möglichkeit einer Verordnung über die Vorschreibung von mehr als der vorgeschriebenen Mindestanzahl von Stellplätzen auf Eigengrund zu prüfen. Unsere Rechtsauffassung des § 63 BO NÖ ist hier eine andere als Ihre und wir behalten uns eine weitergehende rechtliche Klärung, auch über den Instanzenweg, vor.
6) Ein weiterer Begriff, der im Zusammenhang mit der Erstellung des ÖEK auf unseren Gesprächsunterlagen genannt wird, ist die Bausperre. Wir haben sie kurz erwähnt, sind aus welchen Gründen auch immer in der Diskussion nicht mehr zu einer Beschäftigung damit gekommen. Als Nachdenkpause kann sie ein Konzept ermöglichen, das für alle Seiten ein zufriedenstellendes nachhaltiges Ergebnis bringt. Fr. Rinke als Bürgermeisterin hat 2008 diese Chance für unser Gebiet erkannt und geboten, leider hat die Gemeinde in der Folge nichts daraus gemacht (vgl. wieder Punkt 4). Deshalb bleibt unsere Forderung, basierend auf § 26.1 ROG NÖ, dahingehend aufrecht. Zur Illustration dient der angehängte Ausschnitt des Flächenwidmungsplans vom Zentralgebiet des Steindls (Sie entschuldigen bitte die mindere graphische Leistung).
Diese Zusammenfassung erhalten alle Gesprächsteilnehmer in Kopie, ebenso Bürgermeister Dr. Resch und die Mitglieder der IGSL zur Information.
Mit den besten Grüßen
Mag. Mathilde Prantz Dr. Silvia Klaus-Marsoner
Obfrau IGSL Schriftführerin IGSL
Krems, den 25.10.2016
