nachgefragt

An die Spitzenkandidaten der wahlwerbend Parteien für den Gemeinderat

 

Herr Ing. Erwin Krammer (ÖVP)

Herr Adolf Krumbholz (pro krems)

Herr Mag. Peter Lanzrath (UBK)

Herr Mag. Wolfgang Mahrer (KLS)

Frau Mag. (FH) Sandra Meyer (Grüne)

Herr Dr. Reinhard Resch (SPÖ)

Frau Mag. Susanne Rosenkranz (FPÖ)

 

Krems, 1. Oktober 2017

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Beim Stadtteilspaziergang" mit dem Bürgermeister und Vertretern anderer politischen Parteien im August haben die Bewohner des Steindls ihr Interesse an einer qualitativen, nachhaltig geregelten Entwicklung des Stadtteils eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Naturgemäß standen dabei Verkehr und Bebauung im Zentrum der Gespräche.

 

Im Hinblick auf die nun bald beginnende neue Funktionsperiode des Gemeinderates und zur Unterstützung einer konstruktiven Zusammenarbeit bitten wir Sie daher um eine klärende Antwort zu den grundlegenden Fragen zu diesen Themenbereichen, ausgehend von der u.a. Tabelle.

 

Die IGSL lehnt eine Wahlempfehlung ab, auch wenn der Wunsch verschiedentlich an uns herangetragen wurde. Vielmehr geben wir Ihnen als wahlwerbende Parteien mit unserem Fragenkatalog die Möglichkeit, sich mit Ihren Vorstellungen und Vorhaben für unseren Stadtteil innerhalb der nächsten Monate selbst zu präsentieren, selbstverständlich auch mit eventuellen Bemerkungen und weiterführenden Kommentaren über unsere Fragenstellungen hinaus. Ihre Antworten werden wir ab dem 10.10.2017 unter unseren Mitgliedern veröffentlichen und bedanken uns hier schon einmal im Voraus dafür.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen der Steindlbewohner

für den Vorstand

Mag. Mathilde Prantz

Obfrau

 

Kontakt IGSL:

Am Steindl 29 3500 Krems an der Donau

T: 0664 3802433

M: mathilde.prantz@aon.at

 

 

Aktivitäten zur Lösung der Verkehrs- und Bebauungsprobleme im Siedlungsgebiet Steindl/ Langenloiserberg

 

JA

NEIN

Vorrangige Erstellung und Beschluss eines Verkehrskonzepts für den fließenden und den ruhenden Verkehr im Stadtrandgebiet Steindl / Langenloiserstraße als Grundlage für einen Bebauungsplan beide zu erstellen mit einem begleitenden Bürgerbeteiligungsverfahren

 

Baldiger Erlass einer Gemeindeverordnung, die bei Neuschaffung von Wohnraum in diesem Gebiet mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit auf Eigengrund vorschreibt

 

Baldiger Erlass einer Bausperre über das Wohngebiet Steindl / Langenloiserberg bis zur Fertigstellung eines Bebauungsplanes

 

Verringerung des Gefährdungspotenzials, das durch die Schaffung von Querparkplätzen vor Mehrfamilienhäusern mit Luxuswohnungen für Fußgänger und Wartende an der Bushaltestelle hervorgerufen wurde, durch Temporeduktion.

 

 

Erläuterungen

 

Ursprünglich eine Arme-Leute-Gegend" ist der Steindl als ein sich entwickelnder Stadtrandsiedlungsbereich in erhöhter Lage nicht vergleichbar mit dem Stadtzentrum und den angrenzenden Stadtteilen in der Ebene entlang der Donau. Gewachsen entlang von schmalen Güterwegen, wurden diese mit der fortschreitenden Bebauung durch Abtretung zu Gegenverkehrsstraßen ausgebaut. Sie sind nicht erweiterbar und fast ohne öffentlichen Parkraum gemäß der StVO.

 

Problembereich Verkehr

- Verordnung über die Anhebung der Mindestzahl von Stellplätzen auf zwei pro Wohneinheit auf Eigengrund bei der Schaffung von neuem Wohnraum:

Seit 10 Jahren gibt es am Steindl Projekte zur Nachverdichtung auf freien Grundstücken - zwei derzeitige Projekte umfassen 67 WE, 50 WE davon wurden genehmigt. Beide sehen nicht einmal einen Besucherparkplatz vor.

Daneben gibt es neuerdings den Trend durch berufsmäßige Investoren, Grundstücke mit altem Einhausbestand aufzukaufen, diese abzureißen und Mehrfamilienhäuser zu errichten ohne Rücksicht auf die dafür nicht ausreichende Infrastruktur.

Während private Häuslbauer" und auch die GEDESAG seit Jahren am Steindl / Langenloiserberg jeweils 2-4-Stellplätze pro WE errichten bzw. errichtet haben, sollten kommerzielle Investoren durch eine entsprechende Gemeindeverordnung zu ebensolchem sozial verträglichen Handeln gezwungen werden und ihre Projekte nach Volumen und Bebauungsdichte den gegebenen Möglichkeiten anpassen. Die Ablöseregelung sollte hier nicht zur Anwendung kommen, da ihre negativen Auswirkungen durch das Gasthaus und die Schulen im Einzugsbereich deutlich spürbar sind. Außerdem gibt es in der Umgebung keine Flächen, die die Gemeinde ersatzweise zur Verfügung stellen könnte.

Eine solche Verordnung sollten Mandatare ihren Wählern doch schuldig sein, wenn sie von ihnen auf Missstände aufmerksam gemacht werden.

Andernorts in Krems in einem Teilbereich der Dr. Karl-Dorrek-Straße mit derselben Parkraumsituation gibt es diese Verordnung übrigens schon, warum also nicht am Steindl?

 

- Geschwindigkeitsreduzierung und damit Entschärfung der Gefahrensituation auf der Langenloiserstraße im Bereich zwischen Stratzingerstraße und Beethovenstraße zur Verringerung der Gefährdung von Fußgängern:

Zum Vorteil eines Großinvestors von Luxuswohnungen mit nur einem Stellplatz pro WE an der Langenloiserstraße hat die Gemeinde dort Querparkplätze errichtet. Damit wurde die Straßenbreite der nördlichen Einfallstraße nach Krems (auf der vorher in diesem Bereich in der ursprünglichen breiteren Straßenführung teilweise Halteverbot bestand) um rund 25 % verringert - auf die gerade noch erlaubte restliche Breite einer engen Dorfstraße.

Seither fahren nun besonders im Frühverkehr Busse und Lastwagen mit hoher Geschwindigkeit ganz eng an dem nur 80 cm breiten Gehsteig vorbei und gefährden Schulkinder, besonders wenn sie noch an der Hand ihrer Eltern gehen müssen, und Wartende an der Bushaltestelle.

Diese Situation ist der Verkehrsbehörde in Krems seit langem bekannt. Statt eine Lösung zu finden, hat sie die weiße Mittellinie der Straße auslöschen lassen.

 

Bebauung

 

Baldiger Erlass einer Bausperre zur Verfassung des Mobilitätskonzepts im Bereich Steindl / Langenloiserstraße und eines Bebauungsplans mit Bürgerbeteiligungsverfahren:

Laut Auskunft der RU1 der Landesregierung NÖ ist eine Bausperre das geeignete Instrument für die Planungsphase zur Erstellung von Mobilitätskonzept und Bebauungsplan. Die Unterlagen dazu sind Teil unserer Aussendung vom Februar 2017. Damit kann ein Wildwuchs von Nachverdichtungen in unserem Stadtteil zu Lasten sowohl der jetzigen wie der zukünftigen Bewohner vermieden werden, nachdem mit dem kürzlich erlassenen Baubescheid am Kraxenweg im Verkehrsbereich schon genug Schaden angerichtet wurde - und solange die Baudirektion als Planungsbehörde offensichtlich noch keine Vorstellung von einer geregelten Weiterentwicklung hat .

Auch da gibt es in nächster Nachbarschaft ein Beispiel die Bausperre entlang der Wiener Straße:

Dank der Bausperre möchte die Stadt nun für diesen Bereich der Wiener Straße geeignete planungsrechtliche Rahmenbedingungen schaffen." (NÖN WO28, 11.7.2017)

Warum gilt das nicht auch für den Steindl?