Anlage 1

Anlage 1

 

 

Hrn. Bgm. Dr. Reinhard Resch

Hrn. 1. Vbgm. StR Mag. Wolfgang Derler

Hrn. 2. Vzbg. BauStR Gottfried Haselmayer

Hrn. VerkehrsStR Alfred Scheichel

die Mitglieder des GRA I und GRA III

die Obleute der im GR vertretenen Parteien

Hrn. Magistratsdirektor Mag. Hallbauer

Hrn. Baudirektor DI Reinhard Weitzer

Fr. Dr. Birgit Leutmezer-Kumarawadu, Leiterin des Anlagenrechts

 

Betrifft: Forderung nach einer Verordnung zur Erhöhung der Mindestanzahl von Stellplätzen für PKW pro Wohnungseinheit auf Eigengrund bei Neubauprojekten in Teilbereichen von Krems, insbesondere für das Siedlungsgebiet „Am Steindl – Langenloiserstraße“, auf Grund der Rechtsauskunft RU1-BR-3/5971-2016 des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung und daran anschließend die Forderung nach einer sofortigen Bausperre bis zur Fertigstellung des in Aussicht gestellten Verkehrskonzeptes und eines Bebauungsplans im örtlichen Bereich.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Seit nunmehr knapp 10 Jahren erhebt die IGSL – Interessensgemeinschaft der Bewohner Am Steindl – Langenloiserberg die Forderung nach einer angepassten nachhaltigen Verbauung des Siedlungsgebietes im Einklang mit Ortsbild und Infrastruktur.

 

Zur Vorgeschichte:

2006 und 2007 sollten entlang des Kraxenweges im Siedlungsgebiet „Am Steindl“ auf den sogenannten „Offiziers-“ und den „Metternichgründen“ in verdichteter Weise projektierte Bauvorhaben entstehen. Als Reaktion darauf und um ihrer o. a. Forderung im Gespräch mit Politik und Behörde mehr Nachdruck zu verleihen gründeten Bewohner die IGSL als Verein. Erklärtes Ziel war es, im ungeregelten Siedlungsgebiet durch die Erstellung eines Verkehrskonzepts und Bebauungsplans eine angemessene Lebensqualität sowohl für die Bewohner im Altbestand wie auch die neu hinzukommenden Mitbürger zu gewährleisten. Die IGSL erhielt spontan einen großen Zulauf.

Die damalige Bürgermeisterin Rinke (ÖVP) erkannte die Dringlichkeit der Situation und erließ im Januar 2008 durch Gemeinderatsbeschluss eine 2-jährige Bausperre bis Ende 2009, um die entsprechenden Konzepte zu erstellen. Die Gemeinde erfüllte in der Folge die Auflage dieses Beschlusses nicht, sondern ließ die Zeit ungenutzt verstreichen.

Die IGSL dagegen brachte während dieser Zeit 2008 einen Initiativantrag an den Gemeinderat ein, mit dem Bebauungspläne für die ungeregelten Teile von Krems gefordert wurden. Dieser Antrag wurde durch einen Gegenantrag des damaligen BauStRs Stummer abgewiesen.

Auf Aufforderung und Drängen der IGSL fand im April 2009 schließlich mit Beteiligung eines Experten des Landes NÖ ein „Runder Tisch“ zur Verkehrslage statt. Dabei wurden Grundzüge eines Verkehrskonzeptes für den fließenden Verkehr und die Forderung nach 2 Stellplätzen pro Wohneinheit für den ruhenden Verkehr diskutiert und vereinbart, dass die Gemeinde in 3 – 4 Monaten zu einem weiteren Treffen einladen würde. Diese 3 - 4 Monate sollten bis 2016 dauern.

 

2016

In diesem Jahr gab es die Neuauflage der Bauvorhaben am Kraxenweg, immer noch im ungeregelten Bereich, da alle Initiativen und Vorschläge der IGSL zu Bebauungsplan und  Verkehrsbereich in den Jahren bis 2016 von der Gemeinde abgelehnt worden waren.

Die neu eingereichten Projekte haben jetzt ein Volumen von insgesamt 67 Wohneinheiten. Vorgeschrieben wurde die Mindestanzahl von 1 Stellplatz/WE. Das bedeutet zusätzlich bis zu 67 Zweit- und Besucherfahrzeuge für den öffentlichen Parkraum, den es aber laut StVO nicht gibt, weil alle Straßen im Siedlungsgebiet nur 1 ½ bis 2 Fahrspuren aufweisen, die zusätzlich zu den Anrainerautos tagsüber von Autos der Schüler von HAK und HLF und abends von Besuchern des Gasthauses „Schreiberhaus“ verparkt werden.

 

Im Anschluss an unsere Dokumentationsausstellung „Lokalaugenschein“ im Juli 2016, die auch von Vertretern fast aller Parteien besucht wurde, erneuerte StR Haselmayer endlich von Seiten der Stadt das 2009 gegebene Versprechen zum Dialog. Diese Fortsetzung fand am 12. Oktober 2016 statt. DI Weitzer als Teilnehmer informierte uns dabei darüber, dass im Rahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes als nächstes ein Verkehrskonzept erstellt würde, wobei er einen zeitlichen Rahmen aber nicht nennen konnte. Zudem kommt dieses Konzept für die derzeit laufenden Bauvorhaben mit ihren Belastungen in jedem Fall zu spät.

Bezüglich der möglichen Verordnung einer Erhöhung der Mindestanzahl von Stellplätzen bestanden aber weiterhin Unterschiede in der Rechtsauffassung, sodass StR Haselmayer und DI Weitzer zusagten, sich bei der zuständigen Abteilung beim Land NÖ eine Rechtsauskunft zu holen und in längstens 4 Wochen wieder Kontakt aufzunehmen.

Nachdem das nicht geschah*, richteten wir selber eine Anfrage ans Land. Die Rechtsauskunft, die wir darauf innerhalb von 3 Wochen erhielten, bestätigte unsere Rechtsauffassung, dass es

=> 1. möglich ist, die Mindestzahl dem Bedarf entsprechend zu erhöhen und es

=> 2. möglich ist, diese Verordnung auch für ein Teilgebiet der Stadt zu erlassen.

 

Im nahen Einzugsbereich gibt es noch einige Grundstücke, die je nach Planungsansatz mit einer noch höheren Anzahl von Wohneinheiten verdichtet bebaut werden können. Und wir wissen auch, dass wohldurchdachte Verordnungen und Konzepte ihre Zeit zur Erstellung brauchen.

 

 

Deshalb halten wir unsere Forderung nach einer Verordnung zur Erhöhung der Mindestanzahl auf 2 Stellplätze/WE auf Eigengrund bei Neubauprojekten in Teilbereichen von Krems, wo die Notwendigkeit gegeben ist, wie insbesondere im Einzugsbereich „Steindl - Langenloiserstraße“, weiterhin aufrecht. Darüber hinaus fordern wir für diesen Bereich eine sofortige Bausperre nach § 26,1 ROG NÖ, bis das in Aussicht gestellte Verkehrskonzept und ein Bebauungsplan erarbeitet sind. § 26 ROG NÖ bezieht sich genau auf einen Fall wie diesen!

 

Im 2. Teil der Anfragebeantwortung handelt es sich um eine Anfrage der Anrainer des Bauprojektes „Offiziersgründe“. Das Areal wurde nach Aufgabe des ersten Bauprojektes von 2007 in 6 Einheiten parzelliert. Der Altbestand mit jeweils 1 Haus pro Grundstück besteht aus insgesamt 5 straßenseitig längs orientierten Mehrfamilienhäusern mit 3 – 6 WE, die Ensemblecharakter besitzen. Den Käufern der Häuser bzw. Eigentumswohnungen war durch den Verkäufer auf dem letzten freien Grundstück eine angepasste Verbauung längs des Kraxenwegs, die sich harmonisch in den Altbestand einfügt, in Aussicht gestellt worden.

Daher forderten die Anrainer auf Grund einer Nachverdichtung durch das jetzige Projekt mit 17 WE ein Ortsbildgutachten. Dieses wies aber bereits in der Fotodokumentation der Ansichten im Einzugsbereich, sowie in der Schwarzweißdarstellung, auf der das größte als bebaut ausgewiesene Grundstück in Wirklichkeit ein wohlbestellter Weingarten ist, Fehler auf und berücksichtigte im weiteren wichtige Kriterien, die im § 56 BO NÖ gefordert werden, nicht. Deshalb war es für die Anrainer fraglich, ob das Gutachten überhaupt Gültigkeit in der Aussage für sich beanspruchen konnte. Diese Zweifel äußerten sie auch in den Einwendungen. Der Verhandlungsleiter, darauf angesprochen, meinte aber nur die Schlüssigkeit des Gutachtens in sich überprüfen zu müssen, nicht die Richtigkeit. Diese Aussage wird aber durch die Stellungnahme des Landes NÖ widerlegt.

 

Bedenklich in unseren Augen ist die Tatsache, dass bereits bei dem Bauvorhaben der „Metternichgründe“ vor 4 Jahren ein Gutachten, das offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausging, von der Behörde ebenso akzeptiert wurde. Hier war bei einem großen Prozentsatz der Häuser im Einzugsbereich Bauklasse III angegeben worden, obwohl sie nur Bauklasse I oder II aufwiesen, was von der Behörde auf Grund der Einwendungen der Anrainer leicht zu überprüfen gewesen wäre. So mussten die unrichtigen Angaben in einem teuren Gegengutachten nachgewiesen werden, damit die richtige Bauklasse II festgelegt werden konnte. Hier ist die Behörde dringend aufgerufen, sich in ihrer Arbeit an der gängigen rechtlichen Praxis zu orientieren.

 

Auf Grund dieser Punkte fordern wir die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung endlich zum Handeln auf.

 

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Antwort. Für ein Gespräch in absehbarer Zeit stehen wir - falls gewünscht -  gerne noch zur Verfügung.

 

Für den Vorstand der IGSL

 

Mag. Mathilde Prantz, Obfrau

 

Krems,  den 7.2.2017

 

 *Durch ein Missgeschick erhielten wir das Antwortschreiben des Baudirektors statt Anfang Dezember erst in der letzten Woche. Entgegen der unmissverständlich eindeutigen Rechtsauskunft in dem an uns gerichteten Antwortschreiben geht er nur auf die Kompliziertheit der Erstellung des Mobilitätskonzepts ein, was für unsere Problemstellung keine Aussagekraft hat, vielmehr die Forderung nach einer Bausperre verstärkt.