Verein „Interessensgemeinschaft der Bewohner am Steindl – Langenloiser Berg“
Magistrat der Stadt Krems – Anlagenrecht
Betrifft:KS –AN-5387/5/ Mehrfamilienwohnhaus mit 19 WE in Krems – Langenloiser Straße auf dem Gst.Nr. 3019/3 und 3018/1 und geplantes Terrassenhaus auf dem Gst.Nr. 3015
Sehr geehrte Damen/Herren!
Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens für das o.a. Bauvorhaben wurde von der Baubehörde lediglich die Mindestanzahl der Stellplätze gemäß der VO der Landesregierung vorgeschrieben. Da jedoch der Bedarf an Stellplätzen für Wohngebäude in dieser Gegend sicherlich zwei Stellplätze je Wohnung (Zweit-PKW, Besucher,….) beträgt, sind gemäß §63 (1) NÖBO dem voraussichtlichen Bedarf die entsprechenden Abstellanlagen für KFZ herzustellen. Dies gilt auch für die weiteren in der Langenloiser Straße geplanten Wohngebäude. Eine entsprechende Information wurde auf Grund unserer Anfrage von Herrn Dr. Gerald Kienastberger, Leiter der Abteilung Bau- u. Raumordnungs-recht im Amt der NÖ Landesregierung, gegeben.
Überraschend wirkt die Aussage von Herrn KR Alfred Waltner (Bauherr von o.a. Bauvorhaben): „Die Baubehörde stimmt einer Erhöhung der Stellplatzanzahl über das Mindestmaß hinaus nicht zu, obwohl ich als Bauherr bereit wäre, ein weiteres Tiefgaragengeschoß zu errichten!“
Im Hinblick auf die extreme Parkplatznot in diesem Bereich der Langenloiser Straße, da neben den Bewohnern auch Schüler der naheliegenden HAK, HLF sowie Gäste der angrenzenden Gastronomiebetriebe einen entsprechenden Stellplatzbedarf haben, ist es unbedingt notwendig, dem voraussichtlichen Bedarf entsprechende Abstellanlagen für KFZ herzustellen. Die Mindestanzahl der Stellplätze laut VO der Landesregierung ist im gegebenen Fall sicherlich nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
DI Karl Schwach, Obmann IGSL , Dr. Evelyne Trondl, Anrainerin
CC: BGM Dr. Resch, Vize BGM Haselmayer, Dr. Kienastberger, Amt der NÖ Landesregierung
To: karl_schwach@hotmail.com
CC: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at; gerald.kienastberger@noel.gv.at
Subject: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Tue, 30 Apr 2013 10:50:31 +0000
Sehr geehrter Herr Diplomingenieur !
Wir danken für Ihre Anfrage vom 23.04.2013. Zu Ihrem Auskunftsbegehren ist festzuhalten, dass mangels Parteistellung des Vereins „Interessensgemeinschaft der Bewohner am Steindl – Langenloiser Berg“ keine verfahrensbezogenen Details mitgeteilt werden können.
Generell kann jedoch festgehalten werden, dass in diesem Baulandbereich mangels Vorhandensein eines Bebauungsplans keine höhere als die im § 63 der NÖ Bauordnung 1996 im Zusammenhalt mit § 155 der NÖ Bautechnikverordnung 1997 festgelegte Mindestanzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge festgelegt ist. Sie haben vollkommen recht, dass eine entsprechend höhere Anzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge festgelegt werden kann. Die Rechtsgrundlage würde sich im § 69 der NÖ Bauordnung finden. Umsetzen ließe sich dies allerdings nur mit einem Bebauungsplan.
Die durch fehlende Abstellanlagen in den Bestandsbauten entlang der Langenloiser Straße sowie durch Schüler der naheliegenden HAK und HLF hervorgerufene Parkplatznot kann jedoch nicht durch Vorschreibungen bei einem privaten Neubauvorhaben kompensiert werden.
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Schwach, die von Ihnen angezogene Aussage von Herrn KR Alfred Waltner, dass die Baubehörde einer Erhöhung der Stellplatzanzahl über das Mindestmaß hinaus nicht zugestimmt haben soll bzw. nicht zustimmt, obwohl die Bauherrschaft bereit gewesen wäre ein weiteres Tiefgaragengeschoß zu errichten, kann nicht verifiziert werden. Tatsache ist, dass das Bauvorhaben mit einer der Mindestanzahl entsprechenden Anzahl von Stellplätzen für Kfz eingereicht und auch so einer Bewilligung zugeführt wurde.
Mit freundlichem Gruß
Helmut Paul Wallner
Magistrat der Stadt Krems an der Donau
Leitung Anlagenrecht
Gaswerkgasse 9
3500 Krems an der Donau
T 02732 801 420
M 0676 848828 420
F 02732 801 90431
Mail: anlagenrecht@krems.gv.at
To: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at
Subject: FW: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Mon, 6 May 2013 20:32:57 +0200
To: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at
Subject: FW: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Sun, 26 May 2013 19:17:18 +0200
