Stellplätze

Verein „Interessensgemeinschaft der Bewohner am Steindl – Langenloiser Berg“

Magistrat der Stadt Krems – Anlagenrecht

Betrifft:KS –AN-5387/5/ Mehrfamilienwohnhaus mit 19 WE in Krems – Langenloiser Straße auf dem Gst.Nr. 3019/3 und 3018/1 und geplantes Terrassenhaus auf dem Gst.Nr. 3015

Sehr geehrte Damen/Herren!

Im Zuge des Baubewilligungsverfahrens für das o.a. Bauvorhaben wurde von der Baubehörde lediglich die Mindestanzahl der Stellplätze gemäß der VO der Landesregierung vorgeschrieben. Da jedoch der Bedarf an Stellplätzen für Wohngebäude in dieser Gegend sicherlich zwei Stellplätze je Wohnung (Zweit-PKW, Besucher,….) beträgt, sind gemäß §63 (1) NÖBO dem voraussichtlichen Bedarf die entsprechenden Abstellanlagen für KFZ herzustellen. Dies gilt auch für die weiteren in der Langenloiser Straße geplanten Wohngebäude. Eine entsprechende Information wurde auf Grund unserer Anfrage von Herrn Dr. Gerald  Kienastberger, Leiter der Abteilung Bau- u. Raumordnungs-recht im Amt der NÖ Landesregierung, gegeben.

Überraschend wirkt die Aussage von Herrn KR Alfred Waltner (Bauherr  von o.a. Bauvorhaben): „Die Baubehörde stimmt einer Erhöhung der Stellplatzanzahl  über das Mindestmaß hinaus nicht zu, obwohl  ich als Bauherr bereit wäre, ein weiteres Tiefgaragengeschoß zu errichten!“

Im Hinblick auf die extreme Parkplatznot in diesem Bereich der Langenloiser Straße, da neben den Bewohnern auch Schüler der naheliegenden HAK, HLF sowie Gäste der angrenzenden Gastronomiebetriebe einen entsprechenden Stellplatzbedarf haben, ist es unbedingt notwendig, dem voraussichtlichen Bedarf entsprechende Abstellanlagen für KFZ herzustellen. Die Mindestanzahl der Stellplätze laut VO der Landesregierung ist im gegebenen Fall sicherlich nicht ausreichend.

  

Mit freundlichen Grüßen

DI Karl Schwach, Obmann IGSL , Dr. Evelyne Trondl, Anrainerin

CC: BGM Dr. Resch, Vize BGM Haselmayer, Dr. Kienastberger, Amt der NÖ Landesregierung

Antwort

From: anlagenrecht@krems.gv.at
To: karl_schwach@hotmail.com
CC: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at; gerald.kienastberger@noel.gv.at
Subject: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Tue, 30 Apr 2013 10:50:31 +0000

Sehr geehrter Herr Diplomingenieur !

 

Wir danken für Ihre Anfrage vom 23.04.2013. Zu Ihrem Auskunftsbegehren ist festzuhalten, dass mangels Parteistellung des Vereins „Interessensgemeinschaft der Bewohner am Steindl – Langenloiser Berg“ keine verfahrensbezogenen Details mitgeteilt werden können.

Generell kann jedoch festgehalten werden, dass in diesem Baulandbereich mangels Vorhandensein eines Bebauungsplans keine höhere als die im § 63 der NÖ Bauordnung 1996 im Zusammenhalt mit § 155 der NÖ Bautechnikverordnung 1997 festgelegte Mindestanzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge festgelegt ist. Sie haben vollkommen recht, dass eine entsprechend höhere Anzahl von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge festgelegt werden kann. Die Rechtsgrundlage würde sich im § 69 der NÖ Bauordnung finden. Umsetzen ließe sich dies allerdings nur mit einem Bebauungsplan.

Die durch fehlende Abstellanlagen in den Bestandsbauten entlang der Langenloiser Straße sowie durch Schüler der naheliegenden HAK und HLF hervorgerufene Parkplatznot kann jedoch nicht durch Vorschreibungen bei einem privaten Neubauvorhaben kompensiert werden.

Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Schwach, die von Ihnen angezogene Aussage von Herrn KR Alfred Waltner, dass die Baubehörde einer Erhöhung der Stellplatzanzahl über das Mindestmaß hinaus nicht zugestimmt haben soll bzw. nicht zustimmt, obwohl die Bauherrschaft bereit gewesen wäre ein weiteres Tiefgaragengeschoß zu errichten, kann nicht verifiziert werden. Tatsache ist, dass das Bauvorhaben mit einer der Mindestanzahl entsprechenden Anzahl von Stellplätzen für Kfz eingereicht und auch so einer Bewilligung zugeführt wurde.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Helmut Paul Wallner

Magistrat der Stadt Krems an der Donau

Leitung Anlagenrecht

Gaswerkgasse 9

3500 Krems an der Donau

 

T 02732 801 420

M 0676 848828 420

F 02732 801 90431

Mail: anlagenrecht@krems.gv.at

 

 

aha

From: karl_schwach@hotmail.com
To: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at
Subject: FW: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Mon, 6 May 2013 20:32:57 +0200

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

Der Gemeinderat hat am 28. 5. 2008 folgenden Abänderungsantrag zum Initiativantrag der IGSL (Interessengemeinschaft der Bewohner am Steindl-Langenloiserberg) u.a. beschlossen: Die bestehenden Bebauungspläne sind zu überarbeiten und soweit notwendig, für geeignete Baulandflächen Bebauungspläne zu erstellen.

Wie schon in mehreren Schreiben an den Magistrat der Stadt Krems, in Leserbriefen, sowie bei mehreren Vorsprachen bei Bürgermeister und Baustadtrat, zuletzt in der Besprechung am 9. 4. 2013 im Rathaus, wurde von den Betroffenen auf das dringende Verkehrsproblem in der Langenloiserstraße hingewiesen und unverzügliche Maßnahmen gefordert. Insbesondere ist für den Bereich der Langenloiserstraße umgehend ein entsprechender Bebauungsplan zu erstellen. Damit soll die mögliche Bebauung auf die begrenzten Verkehrsflächen für den fließenden und ruhenden Verkehr (Stellplätze für Kraftfahrzeuge) abgestimmt werden. Auch die Baubehörde hätte damit eine rechtliche Grundlage eine entsprechend höhere Anzahl von Stellplätzen vorzuschreiben.

Die Politiker haben neben der Kontrolle über die rechtliche Einhaltung der Gesetze insbesondere die Aufgabe, entsprechende rechtliche Bedingungen zu schaffen, die ein geordnetes Zusammenleben der Bewohner ermöglicht. Derzeit kann die Baubehörde ohne Bebauungsplan nur die Mindestzahl an Stellplätzen für die geplanten Bauvorhaben vorschreiben (siehe Email vom 30. 4. 2013, Ing. Wallner).

Warum sind die dringend benötigten Bebauungspläne bis jetzt nicht erstellt worden, bzw. noch nicht begonnen worden?

Für die Langenloiserstraße ist daher im Bereich zwischen der Einmündung Beethovenstraße und Stratzingerstraße bis zur Erlassung eines Bebauungsplanes eine Bausperre gemäß § 74 der NÖBO zu erlassen und ein entsprechender Bebauungsplan zu erstellen.

Wir ersuchen um baldige Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
DI. Karl Schwach, Obmann der IGSL
Dr. Evelyne Trondl, Anrainerin

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From: karl_schwach@hotmail.com
To: bgm@krems.gv.at; 2.vbgm@krems.gv.at
Subject: FW: WG: Problem Stellplätze, Langenloiser Str.
Date: Sun, 26 May 2013 19:17:18 +0200

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

Am 6. 5. 2013 haben wir das folgende E-Mail geschickt und um baldige Stellungnahme ersucht , jedoch bis jetzt keine entsprechende Antwort erhalten. Was beabsichtigen Sie, in dieser Angelegenheit zu unternehmen? Wir ersuchen um baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

DI. Karl Schwach, Obmann der IGSL
Dr. Evelyne Trondl, Anrainerin