Werte Vereinsmitglieder!
ERFOLGSBILANZ
Bauvorhaben „PICK UP" Häuser, Kraxenweg/Am Steindl („Eurovilla")
Wie bekannt wurde auf den ehemaligen „Metternich-Weingärten" 24 „PICKUP" Häuser mit insgesamt 48 Wohnungen in extrem verdichteter Bauweise als 3-geschoßige Doppelreihenhäuser geplant und genehmigt.
Die erteilte Baubewilligung wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 12. 6. 2012 aufgehoben.
Am 27. 7. 2013 wurde vom Magistrat der Stadt Krems den Anrainern ein Gutachten des Bauwerbers zugestellt. Hierin behauptet der Gutachter, dass das ursprünglich geplante Bauvorhaben dem Charakter der umgebenden Bebauung entspricht. In diesem problematischen Gutachten sind neben baurechtlichen Mängeln u.a. die Gebäudehöhen der Umgebung jedoch überwiegend überhöht ausgewiesen.
Fristgerecht wurde von den Anrainern mit Unterstützung des Vereines ein Gegengutachten sowie eine juristische Stellungnahme eingebracht.
Am 26.2.2014 hat der Kremser Stadtsenat der Berufung der Anrainer einstimmig Folge gegeben.
Begründung:
> Das geplante Bauvorhaben weicht deutlich von der Bebauungsweise und Gebäudehöhe des Bezugsraumes der Umgebung ab!
> Ergänzend ist wegen Verfahrensmängel der Baubehörde eine Prüfung durch die Baubehörde 1. Instanz durchzuführen.
Damit ist uns ein weiterer Schritt zu einer ortsangepassten Bebauung in unserem Gebiet am Steindl/ Langenloiserberg gelungen.
Wir danken Allen die uns dabei unterstützt haben.
Mit freundlichen Grüßen
DI Karl Schwach Obmann
Gerd Schwach
Schriftführerin
Wiedereinmal hat der Verwaltungsgerichtshof einen Baubewilligungs-
bescheid der Kremser Baubehörde aufgehoben!
Nach reiflicher Überlegung hat der Verwaltungsgerichtshof in Wien der
Beschwerde der Anrainer der zu bebauenden Grundstücke für die
Wohnanlage mit 24 Pick Up-Häusern am Kraxenweg wegen Rechts-
widrigkeit stattgegeben.
Damit muss der Stadtsensat der Stadt Krems als Berufungsbehörde
unter Berücksichtigung der Rechtsansicht des VGH nochmals
entscheiden.
Die Stadtgemeinde Krems hat die Kosten des Beschwerde-
verfahrens zu ersetzen.
Wie bekannt sollte das Wohngebiet am Steindl, überwiegend mit
Einfamilienhäusern verbaut, durch eine extrem verdichtete mehrzeilige
Doppelreihenhausanlage mit bis zu 70 m Länge zugebaut werden.
Erfreulicherweise sieht der VGH dieses Verfahren als rechtswidrig an.
Damit bestätigt sich wieder unsere bisherige Forderung nach einem
rechtsgültigen Bebauungsplan, insbesondere für die Wohngebiete der
Stadt Krems, sowie nach einem kompetenten Baudirektor.
DI Karl Schwach
Obmann
Bauvorhaben zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 24 Pick-Up-Häusern mit insgesamt 48 Wohneinheiten in Krems, Kraxenweg, auf den Grundstücken Nr. 1081 und 1082/1, KG Krems.
Überblick des baubehördlichen Verfahrens
13.06.2006 | Verhandlungsausschreibung (01.06.2006) |
28.06.2006 | verbesserte Einreichunterlagen |
29.06.2006 06.07.2006 10.07.2006 |
Einwendungen der Anrainer |
12.07.2006 | Bauverhandlung, Verhandlungsleiter Ing. Angerer |
18.12.2006 | Nachträgliches Parteiengehör mit Verhandlungsschrift der Bauverhandlung und div. Gutachten ( verkehrstech., medizin., lärmtechn., luftreinhaltetechn. ) |
30.12.2006 | Antrag auf Fristverlängerung |
02.01.2007 | Ablehnung der Fristverlängerung |
17.01.2007 | Verlängerung der Einwendungsfrist |
18.01.2007 | Einwendungen gegen div. Gutachten |
13.02.2007 | Privatgutachten von Frau DI. C. Schmid, ZT - Ing. Konsulentin: Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Forderungen der NÖ BauO - auf Grund der auffallenden Abweichung von den umgebenden Bauwerken § 54, sowie der fehlenden harmonischen Einfügung in die Umgebung §56. |
14.12.2007 |
Stellungnahme der Stabstelle Stadtentwicklung zum Privatgutachten Frau DI C. Schmid (14.5.2007): "... Das vorliegende Bauvorhaben entspricht der vorhandenen Dichte, den Gebäudehöhen sowie der GFZ dem Umgebungsbereich." (In den zutreffenden §§ 54 und 56 der NÖ. BauO sind diese Beurteilungskriterien jedoch nicht vorgesehen!) |
26.08.2008 | Baubewilligung (23. 07. 2008) |
02.09.2008 |
Gutachten gem. § 56 NÖ BO 1996 von DI Obleser, Amt der NÖ Landesregierung, Baudirektion - Ortsbildpflege: "... eine harmonische Einfügung in die Umgebung ist zu erwarten, ..." |
08.09.2008 | Berufung (05.09.2008) |
06.03.2009 |
Berufungsentscheidung (03.03.2009)
Der Stadtsenat hat die Berufung zurückgewiesen. |
17.04.2009 | Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof von allen Parteien/ Anrainern Begründung: Verletzung subjektiv öffentlicher Rechte, Verfahrensmängel bzw. Aktenwidrigkeiten z.B.: Im Baubewilligungsbescheid wird, als Begründung für die harmon. Einfügung des geplanten Bauvorhabens in die Umgebung, die Länge des größten Baublocks mit ca.35 m angegeben. Aus den vorliegenden Einreichplänen kann jedoch eindeutig festgestellt werden, dass die längste Gebäudezeile des geplanten Bauvorhabens ca. 70 m beträgt. Wie kann eine Anpassung an das Ortsbild von der entscheidenden Baubehörde beurteilt werden, wenn von dieser die größte Ausdehnung des Bauvorhabens offensichtlich nicht erkannt werden konnte? |
Hier zeigt sich wieder die berechtigte Forderung nach einem Bebauungsplan für die Wohngebiete in Krems, um derartige offensichtliche Fehlinterprätationen in Zukunft zu vermeiden
Die Wohnhausanlage "Eurovilla" - geplant von der Eurovilla Projektentwicklungs GmbH aus Wr. Neustadt gemeinsam mit dem Grundeigentümer und Kremser Unternehmer Fritz Becker - besticht durch eine optimale Ausnutzung der Grundfläche. 48 Wohneinheiten und 90 PKWs finden in 4 dicht aneinander gebauten Häuserreihen Platz.
Möglich wird das durch das Patent der deutschen Firma pickuphaus, welche schier unglaubliches schafft: "Auf 500m² Grundfläche können 4 Wohneinheiten mit je ca.100m² Wohnnutzfläche inkl. Garagenabstellplätze, Eigengärten bzw. Dachterrassen errichtet werden." (Zit. Eurovilla GmbH)
Damit ist dieses Projekt genau das Gegenteil der lockeren und ortsüblichen Bebauung am Steindl. Und bei Vollbelegung ergeben 90 Auto-Stellplätze einen Verkehrsstrom ungeahnten Ausmaßes - 350 zusätzliche Verkehrsbewegungen mehr pro Tag werden keine Seltenheit sein.
Bild: Eurovilla_Panorama | Bild: Eurovilla_Plan | Bild: Vergleich_Geschoßhöhen | |||