Erfolgsbilanz


Werte Vereinsmitglieder!

ERFOLGSBILANZ      

Bauvorhaben PICK UP" Häuser, Kraxenweg/Am Steindl (Eurovilla")

Wie bekannt wurde auf den ehemaligen Metternich-Weingärten"  24  PICKUP" Häuser  mit insgesamt 48 Wohnungen in extrem verdichteter Bauweise als  3-geschoßige Doppelreihenhäuser geplant und genehmigt.

Die erteilte Baubewilligung wurde vom Verwaltungsgerichtshof am 12. 6. 2012 aufgehoben.  

Am 27. 7. 2013 wurde vom Magistrat der Stadt Krems den Anrainern ein Gutachten des Bauwerbers zugestellt. Hierin  behauptet der Gutachter, dass das ursprünglich geplante Bauvorhaben dem Charakter der umgebenden Bebauung entspricht. In diesem problematischen Gutachten sind neben baurechtlichen Mängeln  u.a. die Gebäudehöhen der Umgebung jedoch überwiegend überhöht ausgewiesen.

Fristgerecht  wurde von den Anrainern mit Unterstützung des Vereines ein Gegengutachten sowie eine juristische Stellungnahme eingebracht.

Am 26.2.2014 hat der Kremser Stadtsenat  der Berufung der Anrainer  einstimmig Folge gegeben.

Begründung:

> Das geplante Bauvorhaben weicht deutlich von der Bebauungsweise und Gebäudehöhe des Bezugsraumes der Umgebung  ab!

>  Ergänzend ist wegen Verfahrensmängel der Baubehörde eine Prüfung  durch die Baubehörde 1. Instanz durchzuführen.

Damit ist uns ein weiterer Schritt zu einer ortsangepassten Bebauung in unserem Gebiet am Steindl/ Langenloiserberg  gelungen.


Wir danken Allen die uns dabei unterstützt haben.

Mit freundlichen Grüßen

DI Karl Schwach    Obmann


Gerd Schwach       Schriftführerin



 



 



 



 


Verwaltungsgerichtshof


Wiedereinmal hat der Verwaltungsgerichtshof einen Baubewilligungs-

bescheid
der Kremser Baubehörde aufgehoben!


Nach reiflicher Überlegung hat der Verwaltungsgerichtshof in Wien der

Beschwerde der Anrainer der zu bebauenden Grundstücke für die

Wohnanlage mit 24 Pick Up-Häusern am Kraxenweg wegen Rechts-

widrigkeit
stattgegeben.

Damit muss der Stadtsensat der Stadt Krems als Berufungsbehörde

unter Berücksichtigung der Rechtsansicht des VGH nochmals

entscheiden.

Die Stadtgemeinde Krems hat die Kosten des Beschwerde-

verfahrens zu ersetzen.

Wie bekannt sollte das Wohngebiet am Steindl, überwiegend mit

Einfamilienhäusern verbaut, durch eine extrem verdichtete mehrzeilige

Doppelreihenhausanlage mit bis zu 70 m Länge zugebaut werden.

Erfreulicherweise sieht der VGH dieses Verfahren als rechtswidrig an.

Damit bestätigt sich wieder unsere bisherige Forderung nach einem

rechtsgültigen Bebauungsplan, insbesondere für die Wohngebiete der

Stadt Krems, sowie nach einem kompetenten Baudirektor.

DI Karl Schwach

Obmann






Überblick Eurovilla

Bauvorhaben zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 24 Pick-Up-Häusern mit insgesamt 48 Wohneinheiten in Krems, Kraxenweg, auf den Grundstücken  Nr. 1081 und 1082/1, KG Krems.

 


Überblick des baubehördlichen Verfahrens


                  

13.06.2006 Verhandlungsausschreibung (01.06.2006)
28.06.2006  verbesserte Einreichunterlagen

 29.06.2006    06.07.2006   10.07.2006
 

Einwendungen der Anrainer
12.07.2006 Bauverhandlung, Verhandlungsleiter Ing. Angerer
18.12.2006 Nachträgliches Parteiengehör mit Verhandlungsschrift der Bauverhandlung und div. Gutachten ( verkehrstech., medizin., lärmtechn., luftreinhaltetechn. )
30.12.2006  Antrag auf Fristverlängerung
02.01.2007 Ablehnung der Fristverlängerung
17.01.2007 Verlängerung der Einwendungsfrist
18.01.2007 Einwendungen gegen div. Gutachten
13.02.2007  Privatgutachten von Frau DI. C. Schmid, ZT - Ing. Konsulentin: Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Forderungen der NÖ BauO - auf Grund der auffallenden Abweichung von den umgebenden Bauwerken § 54, sowie der fehlenden harmonischen Einfügung in die Umgebung §56.
14.12.2007

        Stellungnahme der Stabstelle Stadtentwicklung zum Privatgutachten Frau DI C. Schmid (14.5.2007): "... Das vorliegende Bauvorhaben entspricht der vorhandenen Dichte, den Gebäudehöhen sowie der GFZ dem Umgebungsbereich." (In den zutreffenden §§ 54 und 56 der NÖ. BauO sind diese Beurteilungskriterien jedoch nicht vorgesehen!)
   

26.08.2008 Baubewilligung (23. 07. 2008)
02.09.2008  

      Gutachten gem. § 56 NÖ BO 1996 von DI Obleser, Amt der NÖ Landesregierung, Baudirektion - Ortsbildpflege: "... eine harmonische Einfügung in die Umgebung ist zu erwarten, ..."
   

08.09.2008   Berufung (05.09.2008)
06.03.2009                  Berufungsentscheidung (03.03.2009)
         

         Der Stadtsenat hat die Berufung zurückgewiesen.    
   

17.04.2009 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof von allen   Parteien/ Anrainern Begründung: Verletzung subjektiv öffentlicher Rechte, Verfahrensmängel bzw. Aktenwidrigkeiten z.B.: Im Baubewilligungsbescheid wird, als Begründung für die harmon. Einfügung des geplanten Bauvorhabens in die Umgebung, die Länge des größten Baublocks  mit  ca.35 m angegeben. Aus den vorliegenden Einreichplänen kann jedoch eindeutig  festgestellt werden, dass die längste Gebäudezeile des geplanten Bauvorhabens ca. 70 m beträgt. Wie kann eine Anpassung an das Ortsbild von der  entscheidenden Baubehörde beurteilt werden, wenn von dieser die größte Ausdehnung des Bauvorhabens offensichtlich nicht erkannt werden konnte? 


  



Hier zeigt sich wieder die berechtigte Forderung nach einem Bebauungsplan für die Wohngebiete in Krems, um derartige offensichtliche Fehlinterprätationen in Zukunft zu vermeiden


 



 

Eurovilla - der verdichtete Wohnbau in Perfektion.


Die Wohnhausanlage "Eurovilla" - geplant von der Eurovilla Projektentwicklungs GmbH aus Wr. Neustadt gemeinsam mit dem Grundeigentümer und Kremser Unternehmer Fritz Becker - besticht durch eine optimale Ausnutzung der Grundfläche. 48 Wohneinheiten und 90 PKWs finden in 4 dicht aneinander gebauten Häuserreihen Platz.



Möglich wird das durch das Patent der deutschen Firma pickuphaus, welche schier unglaubliches schafft: "Auf 500m² Grundfläche können 4 Wohneinheiten mit je ca.100m² Wohnnutzfläche inkl. Garagenabstellplätze, Eigengärten bzw. Dachterrassen errichtet werden." (Zit. Eurovilla GmbH)



Damit ist dieses Projekt genau das Gegenteil der lockeren und ortsüblichen Bebauung am Steindl. Und bei Vollbelegung ergeben 90 Auto-Stellplätze einen Verkehrsstrom ungeahnten Ausmaßes - 350 zusätzliche  Verkehrsbewegungen mehr pro Tag werden keine Seltenheit sein.

Bild: Eurovilla_Panorama Bild: Eurovilla_Plan Bild: Vergleich_Geschoßhöhen